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   BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.10   

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https://dejure.org/2010,30881
BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.10 (https://dejure.org/2010,30881)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.2010 - 4 C 4.10 (https://dejure.org/2010,30881)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 4 C 4.10 (https://dejure.org/2010,30881)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Frankfurt/Main, 15.07.2019 - 5 K 9781/17

    Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2014; Zertifizierung eines alternativen

    Maßgebend ist, wie der Empfänger die Erklärung unter Berücksichtigung der ihm erkennbaren Umstände bei objektiver Würdigung verstehen muss (BVerwG, Urt. v. 04.04.2012 - 4 C 8.09, 4 C 9.09, 4 C 1.10, 4 C 2.10, 4 C 3.10, 4 C 4.10, 4 C 5.10, 4 C 6.10 - juris, Rn. 39, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 05.11.2009 - 4 C 3.09 - juris, Rn. 21 m.w.N.).

    Der Adressat der Erklärung muss - letztlich aus Gründen des rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebots - Klarheit darüber haben, ob sich die Behörde durch eine Zusicherung rechtswirksam binden will (BVerwG, Urt. v. 04.04.2012 - 4 C 8.09, 4 C 9.09, 4 C 1.10, 4 C 2.10, 4 C 3.10, 4 C 4.10, 4 C 5.10, 4 C 6.10 - juris, Rn. 39).

  • VGH Hessen, 27.11.2015 - 9 C 263/13

    LÄRMSCHUTZKONZEPT; MUSTERVERFAHREN; NACHVERFAHREN; SÜDUMFLIEGUNG; WESENTLICHE

    Über die in Bezug auf die Planaufhebung und die Flugbetriebsbeschränkungen mit im Wesentlichen gleichlautenden Begehren in den Musterverfahren erhobenen Klagen - darunter insbesondere die das Begehren der Klägerin maßgeblich umfassende Klage der Musterverfahrensklägerin Stadt Mörfelden-Walldorf (Hess. VGH 11 C 312/08.T - BVerwG 4 C 4.10) - wurde durch die Urteile des 11. Senats vom 21. August 2009 und des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 2012 sowie durch die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 2011 (BVerwG 4 B 77.09 - Hess. VGH 11 C 318/08.T -) und vom 16. Januar 2013 (BVerwG 4 B 15.10 - Hess. VGH 11 C 305/08.T) rechtskräftig entschieden.
  • VGH Hessen, 13.01.2016 - 9 C 1509/12

    GERICHTSBESCHEID; LÄRMSCHUTZKONZEPT; NACHTFLUGVERBOT; NACHTRANDSTUNDEN;

    Im Übrigen sowie in den weiteren Musterverfahren (BVerwG 4 C 8.09, 4 C 9.09, 4 C 1.10, 4 C 2.10, 4 C 3.10, 4 C 4.10, 4 C 5.10, 4 C 6.10 - Hess. VGH 11 C 499/08.T, 11 C 321/08.T, 11 C 329/08.T, 11 C 359/08.T, 11 C 336/08.T, 11 C 312/08.T, 11 C 227/08.T, 11 C 509/08.T) wurde der Beklagte unter Abänderung des Urteils vom 21. August 2009 verpflichtet, über die Zulassung planmäßiger Flugbewegungen zwischen 23:00 und 05:00 Uhr in Teil A II 4.1.2 des Planfeststellungsbeschlusses (bisher: 17 Nachtflüge) sowie über die Zulassung planmäßiger Flugbewegungen zwischen 22:00 und 06:00 Uhr in Teil A II 4.1 Satz 1 des Planfeststellungsbeschlusses, soweit diese durchschnittlich 133 je Nacht, bezogen auf das Kalenderjahr, übersteigen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
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